Formal-Ausbildung

Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit

  • Feuerwehrdienstleistende haben bei dienstlichen Veranstaltungen Dienstkleidung zu tragen
  • Einheitlichkeit, tadelloser Sitz und einwandfreier Zustand der Dienstkleidung sind für das Ansehen der Feuerwehren in der Öffentlichkeit von ausschlaggebender Bedeutung
  • Die jeweilige Anzugsart (Feuerwehr-Dienstanzug, Feuerwehr-Einsatzanzug, Sonderkleidung/Tagesdienstkleidung) ergibt sich aus der Art des Dienstes und den Vorgaben des Einheitsführers (z.B. Ortsbrandmeister/Einsatzleiter/Zugführer usw.)
  • Abweichungen – z.B. auch soweit nachstehend keine Regelung vorgesehen ist – sind nur einheitlich auf Anordnung des zuständigen Einheitsführers zulässig

    Die Dienstkleidung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Alfeld (Leine) besteht im Wesentlichen aus folgenden Bekleidungsstücken:

    1. Uniformjacke
    2. Uniformhose
    3. Diensthemd
    4. Krawatte (dunkelblau)
    5. Dienstmütze (Schirmmütze)

    Die Dienstkleidung wird (kann) durch private Bekleidung des Feuerwehrdienstleistenden ergänzt (werden), da diese auch privat getragen werden kann, was auf die o.g. vier Gegenstände nicht zutrifft.

    Privat: schwarze bzw. dunkle Strümpfe und schwarze Halbschuhe.


    Die vollständige PowerPoint-Präsentation „Dienstkleidung“ kann im geschützen Bereich runtergeladen werden.