Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit
- Feuerwehrdienstleistende haben bei dienstlichen Veranstaltungen Dienstkleidung zu tragen
- Einheitlichkeit, tadelloser Sitz und einwandfreier Zustand der Dienstkleidung sind für das Ansehen der Feuerwehren in der Öffentlichkeit von ausschlaggebender Bedeutung
- Die jeweilige Anzugsart (Feuerwehr-Dienstanzug, Feuerwehr-Einsatzanzug, Sonderkleidung/Tagesdienstkleidung) ergibt sich aus der Art des Dienstes und den Vorgaben des Einheitsführers (z.B. Ortsbrandmeister/Einsatzleiter/Zugführer usw.)
- Abweichungen – z.B. auch soweit nachstehend keine Regelung vorgesehen ist – sind nur einheitlich auf Anordnung des zuständigen Einheitsführers zulässig
Die Dienstkleidung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Alfeld (Leine) besteht im Wesentlichen aus folgenden Bekleidungsstücken:
- Uniformjacke
- Uniformhose
- Diensthemd
- Krawatte (dunkelblau)
- Dienstmütze (Schirmmütze)
Die Dienstkleidung wird (kann) durch private Bekleidung des Feuerwehrdienstleistenden ergänzt (werden), da diese auch privat getragen werden kann, was auf die o.g. vier Gegenstände nicht zutrifft.
Privat: schwarze bzw. dunkle Strümpfe und schwarze Halbschuhe.
Die vollständige PowerPoint-Präsentation „Dienstkleidung“ kann im geschützen Bereich runtergeladen werden.